Evangelisches Dekanat Vogelsberg

Angebote und Themen

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          Neue Lohn-Vereinbarungen

          Mehr Gehalt für Kirchen-Mitarbeitende ab Oktober 2016

          Esther StoschGeld und KircheMehr Lohn für kirchliche Beschäftigte.

          Rund 19.000 Angestellte der hessen-nassauischen Kirche dürfen sich freuen: Auf sie warten ab Oktober 2016 vier Prozent mehr Gehalt. Außerdem wird der bisher ertragsabhängige Bonus durch eine feste Sonderzahlung ersetzt.

          Darmstadt, 27. September 2016. Rund 19.000 Angestellte in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sollen ab 1. Oktober 2016 mehr Gehalt bekommen. Darauf hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission verständigt, wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) am Dienstag (27. September) mitteilte. Für Beschäftigte der hessen-nassauischen Kirche soll sich das Gehalt in diesem Jahr ab Oktober um genau vier Prozent erhöhen.

          Sonderzahlung ersetzt Bonus

          Zudem wird die bisherige ertragsabhängige Bonuszahlung von einer einer jährlichen Sonderzahlung abgelöst. Sie beträgt in den kommenden beiden Jahren ein volles Monatsgehalt; ab 2018 sind es dann 90 Prozent und ab 2019 auf Dauer 80 Prozent eines Monatslohns. Für die unteren Gehaltsgruppen (E 1-4) soll die Sonderzahlung dauerhaft bei 100 Prozent bleiben. Für sie wird es zudem 2016 eine gesonderte Einmalzahlung geben. Die Vereinbarung ist für 22 Monate verbindlich.

          Gesonderte Regeln für Beamte und Pfarrer

          Ein bisschen Geduld müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aber noch mitbringen: Formal müssen die neuen Entgelte noch beschlossen werden. Erst dann wird die Erhöhung rückwirkend umgesetzt und das neue Gehalt entsprechend ausgezahlt. Die Abschlüsse gelten nicht für Kirchenbeamtinnen und -beamte sowie Pfarrerinnen und Pfarrer, für die es gesonderte Regelungen gibt. Eine Erhöhung wird hier in der hessen-nassauischen Kirche entsprechend der Besoldung von Bundesbeamten zum 1. November umgesetzt.

          Fairer Kompromiss

          „In schwierigen Verhandlungen wurde ein fairer Kompromiss erzielt“, erklärte Sabine Hübner vom Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM), die auch amtierende Vorsitzende der Arbeitsrechtlichen Kommission ist. „Insbesondere bei der Sonderzuwendung, dem sogenannten Weihnachtsgeld, wurde Planungssicherheit für die Mitarbeitenden erreicht“, sagte sie. In der Zukunft werde die Sonderzahlung nicht mehr von den Einnahmen der Kirche abhängig gemacht, sondern sich „verstetigen“. Besonders wichtig sei es dabei, „dass für die Mitarbeitenden in den unteren Entgeltgruppen fortan die Sonderzahlung in Höhe von 100 Prozent als soziale Komponente garantiert ist“, so Hübner.

          Dritter Weg mit Zukunft

          Nach Worten von EKHN-Personaldezernent Jens Böhm zeige das Ergebnis, dass der sogenannte Dritte Weg, nach dem in der Kirche Arbeitsbedingungen festgelegt werden, „funktioniert und weiterhin eine Zukunft hat“. Gleichzeitig betonte Böhm, dass er sich im Zuge der finanziellen Entwicklung der Kirchen auch einen „geringeren Abschluss“ gewünscht hätte. Der jetzt gefundene Kompromiss lasse sich jedoch wegen der Laufzeit von 22 Monaten vertreten. Böhm: „Der Abschluss entspricht rechnerisch dem, was im Bereich der öffentlichen Haushalte aktuell bereits vereinbart wurde – ohne allerdings Einschnitte in die Altersvorsorge vornehmen zu müssen“. Dies sei der evangelischen Kirche gerade im Hinblick auf das Thema Altersarmut besonders wichtig gewesen.

          Diakonie-Verhandlungen vor dem Start

          Laut Sabine Hübner stehen nun noch die eigenständigen Verhandlungen für die Beschäftigten in der Diakonie Hessen an. Hier werden „dicke Bretter zu bohren sein“, sagte sie. Christoff Jung von der Diakonie Hessen kündigte bereits an, dass man eine größere Zahl an Themen zu besprechen habe. „Es wird darum gehen, die Rahmenbedingungen, die der Markt uns vorschreibt in die Verhandlungen einzubringen und gut zu überlegen, wie leistungsfähig die Einrichtungen sind. Gerade die Altenhilfe ist noch lange nicht über den Berg“, erklärte Jung.

          Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht

          Die Arbeitsrechtliche Kommission regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) und in der Diakonie im Kirchengebiet der EKHN. In ihr sind Dienstgeber der EKHN und der Diakonie sowie Dienstnehmer des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) jeweils mit zehn Personen paritätisch vertreten. Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

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