Evangelisches Dekanat Vogelsberg

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanats Vogelsberg zu Ihnen passen. Wir sind jederzeit offen für Ihre Anregungen. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

          AngeboteÜbersicht
          Menümobile menu

          Dienstgemeinschaft

          Kirchenpräsident im Gespräch mit Mitarbeitervertretung

          Joachim ReinhardGruppenfotoKirchenpräsident Dr. Volker Jung bei einem Treffen mit den Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen der EKHN in Darmstadt.

          „Das Leitbild der Dienstgemeinschaft ist ein hoher Anspruch, mit dem wir in der Kirche unterwegs sind,“ sagte Dr. Volker Jung bei einem Treffen am 5. März 2019 mit den Vorsitzenden der Mitarbeitervertretungen der EKHN in Darmstadt. Die Gesamtmitarbeitervertetung (GMAV) hatte eingeladen, um über den Begriff der kirchlichen Dienstgemeinschaft ins Gespräch zu kommen.

          Dass es manchmal knirscht beim Miteinanderarbeiten in der Kirche, weiß auch der Kirchenpräsident. Der im kirchlichen Arbeitsrecht formulierte Anspruch, eine Dienstgemeinschaft zu sein, wecke Erwartungen, die nicht immer leicht zu erfüllen seien.

           

          Christliche Werte im Dienst

          In seinem Vortrag betonte Jung, dass die evangelische Kirche nur dann Menschen von sich überzeugen könne, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter christliche Werte auch im Dienst leben und mittragen. „Die Fürsorge füreinander und der Einsatz für Kranke und Schwache hat Menschen in den Anfängen der Christenheit  Menschen dazu gebracht, zur christlichen Gemeinschaft dazu gehören zu wollen,“ sagte Jung. Die Zukunft der Kirche entscheide sich nicht zuletzt an einem glaubwürdigen Umgang in der Dienstgemeinschaft, so der Kirchenpräsident.

           

          Besondere Führungskultur

          Was den Dienst in der Kirche auszeichne, sei das gemeinsame Ziel, das Evangelium zu in der Welt zu bezeugen. Zu diesem Auftrag trage jeder bei, der in der Kirche tätig werde. „Egal ob als ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Mitarbeiter, als Kirchenbeamter oder Angestellter.“ Der Begriff Dienstgemeinschaft impliziere einen geschwisterlichen Umgang miteinander, sagte Jung. Allerdings gehe es überall, wo Menschen miteinander arbeiten, auch menschlich zu, gab Jung zu bedenken. Der Begriff der Dienstgemeinschaft stelle kirchliche Arbeitgeber vor die Herausforderung einer besonderen Führungskultur, die ein Miteinander auf Augenhöhe ernst nehme. Aber auch für Arbeitnehmer sei der Dienst in der Kirche sei mit besonderen Anforderungen verbunden: „Kirchliche Mitarbeitende haben Loyalitätspflichten auch über die Arbeitszeit hinaus,“ sagte Jung. „Wer zum Beispiel in seiner Freizeit ausländerfeindliche Parolen verbreitet, muss sich fragen lassen, ob das mit seinem Dienst in der Kirche vereinbar ist.“

           

          Arbeitsrecht: der „Dritte Weg“

          Die Präambel des Mitarbeitervertretungsgesetzes verpflichte alle in der Kirche Tätigen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Diese Verpflichtung dürfe allerdings von Arbeitgebern nicht als Machtinstrument und von Arbeitnehmern nicht als moralisches Druckmittel missbraucht werden. Druck und Gegendruck stünden dem Prinzip der Dienstgemeinschaft entgegen. Arbeitsrechtlich gelte für die Kirchen der „Dritte Weg“. Das bedeute, dass Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverträge mit den Gewerkschaften vereinbart, sondern durch eine paritätisch besetzte arbeitsrechtliche Kommission ausgehandelt würden. 

           

          Kirche müsse sich öffnen

          „Kirchliche Dienste haben nicht das Ziel ökonomischer Gewinnmaximierung, trotzdem müssen auch kirchliche Einrichtungen mit ihren Ressourcen haushalten,“ betonte der Kirchenpräsident. Künftig müsse sich die Kirche noch stärker auf geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen einstellen. Dazu gehöre auch, Menschen ohne christliche Religionszugehörigkeit die Arbeit in kirchlichen Einrichtungen zu ermöglichen. Die vielfältiger gewordene Gesellschaft fordere die Kirche heraus, sich auch für vielfältige Mitarbeit in der Kirche zu öffnen und diese zu gestalten.

           

          Kritik: Anspruch und Wirklichkeit klaffen zuweilen auseinander

          Dass beim Miteinanderarbeiten in der Kirche Anspruch und Wirklichkeit zuweilen auseinanderklaffen, machte die anschließende Diskussion mit den MAV-Vertretern deutlich. Dass auf der einen Seite der Kirchenaustritt ein möglicher Entlassungsgrund sei, während auf der anderen Seite Mitarbeiter ohne Kirchenmitgliedschaft eingestellt würden, sei ein Widerspruch, wurde kritisiert. Erheblicher Arbeitsdruck und angemessene Eingruppierungen waren weitere Themen, die den Arbeitnehmervertretern aus den Regionen unter den Nägeln brannten. Es gelte den Begriff der Dienstgemeinschaft weiterzuentwickeln, sagte Volker Jung abschließend. Dienstgemeinschaft sei für ihn ganz wesentlich auch Lerngemeinschaft.

           

          Von Claudia Pfannemüller

          Diese Seite:Download PDFDrucken

          to top