Finanzielle Unterstützung für Schwangere
Direkte wirtschaftliche Hilfen
Foto: Pixabay, Lisa Runnels27.05.2021 ts Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
So kann jede schwangere Frau einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von notwendigem Bedarf für Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindausstattung stellen. Diese Unterstützung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, die abhängig von der Familiengröße und den Unterkunftskosten ist. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor der Geburt gestellt wird. In der Schwangerenberatung informieren die Mitarbeitenden ebenfalls über Rechtsansprüche und beraten die werdende Mutter oder die werdenden Eltern in Fragen zu Veränderungen in Partnerschaft und Sexualität, zu Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Auch helfen die Beraterinnen bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung beim Amt für Soziale Sicherung, beim Jugendamt oder bei der Beantragung von Kinder- und Elterngeld. Die Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Vogelsberg bieten darüberhinaus noch vielfältige Unterstützungsangebote für Schwangere und Familien. Aufgrund der Corona-Pandemie findet die Beratung und Beantragung per Telefon, Post, Online oder Videoberatung statt.
Die Beratungsstelle des Diakonischen Werkes in Lauterbach, Schlitzer Str. 2, ist zu Terminvereinbarungen telefonisch montags bis freitags unter 06641 64669-0 zu erreichen, in Alsfeld, Altenburger Str. 33, montags bis freitags unter 06631 72031. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich und kann von allen in Anspruch genommen werden. Die Angebote des Diakonischen Werks können auch unter folgender Homepage eingesehen werden: www.diakonie-vogelsberg.de.
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