Evangelisches Dekanat Vogelsberg

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          „Karte Deines Glaubens“:

          Impulspost läutet Wahl der Kirchenvorstände in der EKHN ein

          Grafiken: EKHN / Montage: Fuchs

          Ende März bekommen Mitglieder der EKHN eine „Impulspost“ der Landeskirche. Darin enthalten ist nicht nur eine „Karte Deines Glaubens“, sondern auch die Benachrichtigung für die Wahlen zu den Kirchenvorständen am Sonntag, 26. April.

          Kai FuchsWie hier vor sechs Jahren in der Dietzenbacher Christus-Gemeinde hoffen auch in diesem Jahr Wahlvorstände, amtierende Kirchenvorstände sowie die Kandidatinnen und Kandidaten auf eine hohe Wahlbeteiligung.

          In allen über 1.150 Kirchengemeinden der EKHN sind am letzten April-Sonntag Mitglieder der evangelischen Kirche aufgerufen, die Zusammensetzung ihrer Kirchenvorstände neu zu bestimmen. EKHN-Kirchenpräsident Dr. Volker Jung hofft darauf, dass in der gesamten Landeskirche möglichst viele Mitglieder ab 14 Jahren mitentscheiden, „wie das Gesicht der neuen Kirchenvorstände und damit unserer Kirche für die nächsten sechs Jahre aussieht“.

          Rund 170 Mandate werden im Dekanat Rodgau neu vergeben

          Der Dekan des Evangelischen Dekanats Rodgau, Carsten Tag, und der amtierende Dekanatspräses Bernhard Rücker danken schon jetzt allen Männern und Frauen, die sich zur Kandidatur für das verantwortungsvolle und durchaus zeitintensive Amt des Kirchenvorstehers oder der Kirchenvorsteherin bereit erklärt haben: Allein in den 16 Kirchengemeinden des Evangelischen Dekanats Rodgau, das den Mittel- und Ostkreis Offenbach sowie die Hanauer Stadtteile südlich des Mains, Steinheim und Klein-Auheim, abdeckt, kandidieren über 200 Kandidatinnen und Kandidaten um rund 170 Plätze in den Kirchenvorständen.

          Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde

          Der Kirchenvorstand (KV) ist zugleich das oberste Leitungsgremium jeder Kirchengemeinde und die Basis der demokratischen Struktur der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Gewählt wird dabei nach demokratischen Regeln in „gleicher, freier, allgemeiner, geheimer und unmittelbarer Wahl“. Je nach Größe der Gemeinde umfasst das Gremium zwischen vier und 21 Mitgliedern. Nach der Wahl Ende April treten die neuen Kirchenvorstände ihr Amt am 1. September 2015 an und werden in ihren Kirchengemeinden feierlich eingeführt

          In der Gemeinde tragen Kirchenvorsteherinnen und –vorsteher nicht nur die Verantwortung für Finanzen, Personal, Gebäude, inhaltliche Ausrichtung oder das öffentliche Erscheinungsbild der Gemeinde. Zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, der oder die qua Amt gleichberechtigtes Mitglied im „KV“ ist, entscheiden sie auch über theologische und spirituelle Fragen rund um Gottesdienst, Seelsorge und Diakonie.

          Basis der demokratischen Kirchenstrukturen

          Gleichzeitig legt die Kirchenordnung der EKHN fest, dass die Landeskirche sich basisdemokratisch organisiert: Von den Kirchenvorständen aus werden Delegierte in Dekanatssynode und von dort in die Kirchensynode der EKHN gewählt, um auch auf mittlerer und gesamtkirchlicher Ebene für demokratische Entscheidungen und Zusammenarbeit mit den jeweiligen Leitungspersonen und –gremien zu sorgen. Auch diese werden nicht ernannt, sondern von Kirchenparlamenten, den Synoden, gewählt.

          Stimmen für die Jugend

          Eine weitere Besonderheit bringen Kirchenvorstandswahlen mit sich: Im Gegensatz zu politischen Wahlen sind auch junge Männer und Frauen, die mindestens 14 Jahre alt sind, wahlberechtigt und können damit ihren Interessen in der Kirchengemeinde eine Stimme geben.

          Darüber hinaus haben die Kirchengemeinden erstmals die Möglichkeit, so genannte „Jugenddelegierte“ zu berufen. Sie haben bis zu ihrem 18. Lebensjahr eine beratende Stimme bei allen Entscheidungen des Kirchenvorstands und werden mit ihrer Volljährigkeit vollwertige Mitglieder des obersten Leitungsgremiums jeder Kirchengemeinde.

          „Karte Deines Glaubens“ geht auf Reisen

          Die Wahlbenachrichtigungen für die Kirchenvorstandswahl werden in diesem Jahr erstmals zusammen mit einer Impulspost der EKHN versandt. Die „Karte deines Glaubens“ soll zum Nachdenken über die eigene Position im Leben anregen. Spielerisch kann sich dabei jede und jeder auf eine Reise beispielsweise vom „Wald des Fragens“ über die „Wüste des Zweifelns“ ins „Land der Hoffnung“ machen. Die Rückseite der faltbaren Landkarte enthält darüber hinaus als Ergänzung zum Wahlaufruf wertvolle Informationen zum Aufbau und der Geschichte der hessen-nassauischen Kirche.

          Alles zur Wahl im Internet

          Wie bei den bekannten politischen Wahlen auch, können Wahlberechtigte auch ohne die Wahlbenachrichtigung ihre Stimme abgeben, wenn sie ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal bringen. Sofern in der Kirchengemeinde nicht ohnehin mittels „allgemeiner Briefwahl“ gewählt wird, können Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, Briefwahl beantragen.

          Die genauen Wahlmodalitäten ihrer Kirchengemeinde entnehmen Wahlberechtigte dem Gemeindebrief oder der Internetseite der Gemeinde. Ein Verzeichnis aller Kirchengemeinden im Evangelischen Dekanat Rodgau mit Links zu deren Internetauftritten finden Interessierte im Internet unter dekanat-rodgau.ekhn.de/kirchengemeinden.html.

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